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DIN 15905-5 PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von Philipp Paul Klose   
Saturday, 5. January 2008
Seit Ende letzten Jahres gilt die neue DIN 15905-5: geregelt werden hier „Maßnahmen zum Vermeiden einer Gehörgefährdung des Publikums durch hohe Schallemissionen elektroakustischer Beschallungstechnik“. Endlich eine vernünftige und eindeutige Regelung für Veranstaltungen in Deutschland. Soweit ich weiß ist diese umfassende Norm weltweit einzigartig. DIN-Normen sind nicht verpflichtend, haben aber vor deutschen Gerichten gesetzescharakter.   

 

Interessante Neurungen sind unter anderem:

 

Begrenzung des durchschnittlichen ohrangepassten Schalldruckpegels auf 99dBSPLeq(A). Das klingt im ersten Moment kryptisch, aber um es den Nicht-Technikern zu verdeutlichen: 99dBSPL ist die Lautstärke, bei der die Nachbarn schon längst zum zweiten Mal die Polizei geholt haben. Nicht zu leise und nicht zu laut, absolut perfekte Konzertlautstärke, ohne danach ein Pfeifen in den Ohren zu haben.

Der Veranstalter ist verpflichtet vor dem Konzert auf hohe und damit gesundheitsgefährdende Lautstärken hinzuweisen. Nach diesem Hinweis (wie der durchgeführt werden soll ist nicht geklärt) haben die Besucher Gelegenheit ihr Geld an der Kasse wieder zu bekommen. Für jeden Besucher, der sich dieser Gefahr dennoch stellen möchte, hat der Veranstalter ein paar Ohropax und ein Heftchen bereit zu stellen das über die Gefahren von hohen Lautstärken informiert. Darüberhinaus sollen über kleine „Lautstärke-Ampeln“ den Besuchern die Gefahr visualisiert werden... 

 

Diese Regelungen klingen zwar im ersten Moment ein wenig bürokratisch und übervorsichtig, aber gehen in die richtige Richtung. Ich bin gespannt wie sie in der Praxis umgesetzt werden...

 

Viele Grüße

Philipp   

 
Kommentare

Das stell ich mir ungefähr so vor. Ich gehe in den Fetenbunker meines Vertrauens und treffe Atze Türsteher. Ich stell mich 4-5 Sekunden länger vor ihn als ich müßte. Bis er mir mit unmißverständlichem Blick sagt 'Wirts bald, willste 'n Foto?'. Ich betrete die Festivität wohl wissend das ich keine Ohrenstöpsler und nix zu lesen bekommen habe. Auch ein Schild am Eingang hab ich nicht mitbekommen. Ich verbringe Stunden an der Bar auf der Suche nach einer Ampel. Die Lightshow sieht ungefähr aus wie ne ampel. Aber ebend nur ungefähr denn die Discokugel glitzert monoton und ne ampel bestehend aus nem Strobo ner blauen und zwei roten Lampen hab ich noch nie gesehen. So Abend vorbei. Zurück zu Atze Türsteher incl. sechs Becks-Mutbomben im Kopf sach ich'Kollege wo war'n die Ampel? - außerdem krieg ich auffe Stelle meinen Eintritt zurück weil ich hab keine Ohrstöpsel gekriegt und'n Heft war auch nich bei.' - Er schaut mich an nickt seinem Partner zu. Ich krieg Schiß. Der Partner: 'Drogen mein Freund?', Ich: 'Nee Din Norm' Atze: 'Was?' Ich: 'Din-Norm' Partner: 'Laß den, der hat zuviel' Ich: 'Nee ich krieg noch Kohle zurück!'
Atze : Faust

Ich aufm Heimweg ...

Veröffentlicht von Mathias Eimann, am 01/05/2008 um 14:34

Hoho - das ist, weil Du nur in abgefuckten Acidschuppen rumhaengst - mach das mal auf 'nem Robbie Williams Konzert, da musst Du nur das 'A' von Ampel aussprechen und mit dem Presseausweis rumwedeln, dann scheisst der Manager persönlich die Ampeln an.

Veröffentlicht von Stefan Kluge, am 01/05/2008 um 14:57

Robbie Williams Konzert? Presseausweis? Manager? Mensch Kluge in was für elitärem Gel hast Du gebadet um das so schön zu formulieren. Wirf mal irgend eine Tiermedizin ein und lies Dir das nochmal durch. Dann siehst du es ungefähr so wie ich es jetzt sehe - hoho

Meeisstaaa - die boxen sind 1 db_chen zu lllauuud, tut das not?
Werner wirf ma die Ampel an ;)

muhahahaaaa

Veröffentlicht von Mathias Eimann, am 01/05/2008 um 16:22

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